EUTB Grundlagen
Menschen mit Behinderung sollen genauso zur Gesellschaft gehören wie Menschen ohne Behinderung. Damit das gelingt, gibt es die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®).
Die EUTB® unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, Menschen ohne Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Getragen wird EUTB® vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Alle weiterführenden Informationen zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung erhalten Sie auf der EUTB-Seite des Bundesministeriums. Dort findet sich zum Beispiel eine Übersicht der bundesweiten EUTB-Beratungsangebote, sortierbar nach Bundesländern und Beeinträchtigungen. Erläuterungen zu allen Begriffen rund EUTB® finden Sie im Wörterbuch der selbstbestimmten Teilhabe.
Des weiteren zahlreiche Publikationen zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung.
Als ergänzendes Angebot ist die EUTB® ein zusätzlicher Ansprechpartner neben den bereits bestehenden Beratungsmöglichkeiten. Durch diese ergänzende Struktur wird eine Beratung auf Augenhöhe sichergestellt.
Die Beratenden sind frei von Interessenkonflikten und können daher unabhängig beraten. Im Mittelpunkt stehen dabei immer die Wünsche und das Ziel einer selbstbestimmten Planung und Gestaltung des Lebens der ratsuchenden Person.
Die Peer Counseling Methode
Selbstbestimmt und unabhängig von Betroffenen für Betroffene
"Peer-Beratung" (englisch: "peer counseling") bezeichnet die Beratung durch Menschen mit denselben Merkmalen bzw. in derselben Lebenssituation wie der Beratene. Diesem Prinzip fühlen wir uns verpflichtet.
Jeder Mensch hat individuelle Wünsche, Ideen und Vorstellungen davon, wie das Leben gestaltet sein soll. Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen haben grundsätzlich ein Recht auf freie Gestaltung ihres Lebens wie alle anderen Menschen auch.
Eine Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung ermöglicht Kontakt und Vertrauen auf Augenhöhe. Diese kann das Recht auf Selbstbestimmung, auf eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabe nachhaltig und wirksam unterstützen.
Deshalb gibt es EUTB-Beratung, sie wird gefördert vom das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen des neuen Bundesteilhabegesetzes. Das EUTB Beratungsangebot ist nur dem Ratsuchenden gegenüber verpflichtet und wird unter Nutzung der Beratungsmethode des Peer Counseling zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten beitragen.
Weitere Informationen zum Peer Counseling erhalten Sie hier.